Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Vertragliche Beziehung. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer bzw. dem von ihm beauftragten Werbevermittler («Verkäufer») und Fundsachenverkauf.ch, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Fundsachenverkauf.ch betreibt unter fundsachen.ch eine Internetplattform, auf welcher Käufer auf eine grosse Gemeinschaft von Interessenten treffen.
1.2 Vertragsabschluss. Der Vertrag zwischen Fundsachenverkauf.ch und dem Käufer/Verkäufer kommt durch die Registrierung auf der Internetplattform zustande.
1.3 Verantwortung. Der Verkäufer erkennt ausdrücklich seine Verantwortung dafür an, dass jede Form eines Angebotes und die entsprechende Ankündigung, Publikation und Erfüllung allen geltenden Gesetzen sowie sämtlichen geltenden Vorschriften entspricht.
1.4 Mitgliedschaft. Jede handlungsfähige natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Schweiz kann Mitglied werden. Es ist nur eine Mitgliedschaft pro Person erlaubt.
1.5 Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich 8.1% Mehrwertsteuer.
1.6 Auflösung Mitgliedschaft. Sofern keine offenen Angebote, Rechnungen oder Gebote bestehen, steht es jedem Mitglied frei, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus der Internetplattform auszutreten.
2. Richtlinien für Angebote auf der Fundsachen.ch-Plattform
2.1 Allgemeines. Der Empfänger der vom Verkäufer bereitgestellten Informationen ist nicht Fundsachenverkauf.ch, sondern die Käufer auf der Plattform. Der Vertrag kommt direkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande. Fundsachenverkauf.ch ist in keinster Weise haftbar für etwaig durch die Vertragsvermittlung entstandene Schäden.
2.2 Angebot. Angebote müssen eine Minimallaufzeit von einem Tag haben. Der Mindestpreis für Angebote beträgt CHF 1.00. Der kleinste Erhöhungsschritt beträgt CHF 0.50.
2.3 Bieten. Jedes Gebot im Rahmen einer Auktion ist verbindlich. Der Höchstbietende erhält bei Angebotsende den Zuschlag.
2.4 Sofortkauf. Der Verkäufer hat das Recht, seine Angebote mittels einem Sofortkaufpreis zu publizieren. Diese Option erlischt, wenn der gebotene Preis denjenigen des Sofortkaufes erreicht.
2.5 Echtheit. Angebote und alle damit zusammenhängende Publikationen müssen echt sein und korrekt durchgeführt werden.
2.6 Angebotsinhalt. Der Verkäufer ist für die korrekte und eindeutige Beschreibung des Angebotes verantwortlich.
2.7 Layout und Design. Fundsachenverkauf.ch behält sich vor, Layout und Design der Internetplattform jederzeit anzupassen.
2.8 Rechtschreibung. Die neue deutsche Rechtschreibung wird von Fundsachenverkauf.ch angewendet.
2.9 Sprachen. Die Kommunikation mit Fundsachenverkauf.ch ist in Deutsch.
2.10 Veröffentlichung von Angeboten. Die Veröffentlichung erfolgt nach der Freischaltung durch den Verkäufer. Es liegt in der Verantwortung des Verkäufers, die Angaben vor Veröffentlichung zu prüfen. Ein durch den Verkäufer freigegebenes Angebot ist verbindlich und kann nach Eingang eines Gebotes nicht mehr angepasst oder gelöscht werden. Fundsachenverkauf.ch behält sich jederzeit vor, ohne Vorwarnung Änderungen der Angebote zu verlangen oder Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.11 Manipulation. Jegliche Form der Manipulation von Angeboten ist verboten.
2.12 Angebotsende. Ein Angebot endet bei Angebotsende jedoch frühestens eine Minute nach dem letzten Angebot.
2.13 Fälligkeit. Die aus dem durch die Auktion resp. den Sofortkauf zustande gekommenen Vertrag geschuldeten Leistungen sind innert 14 Tagen fällig.
2.14 Umtausch / Rückgabe. Ein allfälliges Rückgaberecht ist in der Produktebeschreibung eines Angebotes zu finden.
2.15 Haftung. Der Verkäufer ist für den Inhalt der Angebote verantwortlich und stellt Fundsachenverkauf.ch von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
2.17 Bewertungssystem. Die Bewertung dient der objektiven Beurteilung der Abwicklung, Versand und Zustand der erworbenen Waren. Es ist untersagt irreführende oder falsche Behauptungen zu machen.
2.18 Vertraulichkeit. Käufer, Verkäufer und Fundsachenverkauf.ch verpflichten sich, den Inhalt aller Verträge und Vereinbarungen vertraulich zu behandeln.
3. Explizite Verbote
In den folgenden Fällen ist die Publikation eines Angebotes auf Fundsachenverkauf.ch untersagt:
3.1 Jugendschutz. Angebote welche sich ausschliesslich an Erwachsene richten sind nur für registrierte Benutzer sichtbar.
3.2 Unerwünschte Produkte. Das Angebot stellt eine Werbemassnahme für folgende Produktkategorien dar: Glücksspiele, Tabak, sexuelle Dienstleistungen, Schusswaffen, verschreibungspflichtige Medikamente oder andere durch Gesetze eingeschränkten Produkte.
3.3 Persönlichkeits- und Immaterialgüterrecht. Die Persönlichkeitsrechte unserer Mitglieder dürfen nicht verletzt werden. Es dürfen nur Texte, Bilder und Videos verwendet werden, die selbst hergestellt wurden oder deren Verwendung der Rechteinhaber zugestimmt hat.
4. Rechte von Fundsachenverkauf.ch
Fundsachenverkauf.ch kann die vorliegenden AGBs jederzeit und ohne Vorankündigung ändern. Verbindlich ist stets die zum jeweiligen Zeitpunkt geltende, aktuelle Version.
4.1 Selbstbestimmung. Alle Entscheidungen hinsichtlich Angebote auf der Internetplattform liegen im alleinigen Ermessen von Fundsachenverkauf.ch.
4.4 Verfügbarkeit. Grundsätzlich ist die Internetplattform während 24 Stunden verfügbar. Fundsachenverkauf.ch kann jedoch keine Mindestverfügbarkeit gewähren.
4.5 Serverausfall. Sollten die Server der Internetplattform ausfallen, so verlängern sich die laufenden Angebotsfristen automatisch. Bei einem Ausfall von mehr als 10 Minuten werden alle betroffenen Auktionen um eine Stunde verlängert.
5. Übrige Bestimmungen
5.1 Haftung. Fundsachenverkauf.ch ist nicht Vertragspartei von Verträgen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vermittelt werden. Fundsachenverkauf.ch haftet nur für absächtlich oder grobfahrlässig nachweisbar entstandene Schäden.
5.2 Datenschutz. Es wird auf die auf der Internetplattform publizierte Datenschutzerklärung verwiesen.
5.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Sämtliche Verträge unterstehen schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Sitz von Fundsachenverkauf.ch.
Im Falle einer «Nichtauffindung» der Verkauften Artikel am Lager, wird die für die Artikel bezahlte Summe den Käufern zurückerstattet.